Energieausweis für Wohngebäude
Die EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) fordert Immobilieneigentümer auf, bei Vermietung oder Verkauf, spätestens bei Besichtigung oder beim Inserieren der Immobilie bzw. Wohnung, dem Interessenten einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen. Wobei kleine Gebäude unter 50 m² und unter Denkmalschutz stehende Gebäude von dieser Verpflichtung ausgenommen sind. Bei nicht Erfüllung drohen seit Mitte 2015 mehrere Tausend Euro Bußgeld.
Arten des Energieausweises
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten von Energiepässen bzw. -ausweisen. Einmal den verbrauchsorientierten Energieausweis, welcher den witterungsbereinigten Verbrauch der letzten drei Jahre wiederspiegelt und zum anderen den bedarfsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des Energiebedarfs eines Gebäudes erstellt. Dieser hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. energetischen Zustand und Dämmeigenschaften von Fenstern, Gebäudehüllen, Haustechnik, usw...
Um herauszufinden, welchen Energieausweis Sie für Ihr Gebäude benötigen, nutzen Sie einfach die unten folgende Tabelle.
Wann welchen Energieausweis auf einen Blick
Gebäudetyp | Baujahr | Welcher Enegieausweis |
---|---|---|
alle Gebäude | bis 1965 | bedarfsorientierter Energieausweis |
bis zu 4 Wohneinheiten | 1966 - 1977 | bedarfsorientierter Energieausweis |
bis zu 4 Wohneinheiten Saniert auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 |
1966 - 1977 | verbrauchsorientierter Energieausweis |
ab 5 Wohneinheiten | 1966 - 1977 | verbrauchsorientierter Energieausweis |
alle Gebäude | ab 1978 | verbrauchsorientierter Energieausweis |
Neubau | bedarfsorientierter Energieausweis |